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Ratgeber Klimaanlage

Welche Kältemittel sind in Klimaanlagen 2026 erlaubt?

Kurz gesagt

Neue Mono-Split-Geräte mit weniger als 3 kg Füllung dürfen seit 2025 kein fluoriertes Kältemittel mit einem GWP ab 750 enthalten. Das verbreitete R32 hat einen GWP von 675 und ist in Split-Geräten 2026 erlaubt. Ab 1. Januar 2029 gilt für neue Luft-Luft-Split-Geräte bis 12 kW die Grenze GWP 150, ab 2035 sind fluorierte Kältemittel dort verboten. Mobile Geräte, die man von Raum zu Raum trägt, dürfen schon seit 2020 keine HFKW ab GWP 150 enthalten, also auch kein R32. Propan (R290) bleibt erlaubt.

Stand 19.10.2026. Alle Zahlen mit Quelle.

Monteur schließt Manometer an die Ventile des Außengeräts an
675
GWP von R32, dem häufigsten Kältemittel in Split-Geräten
GWP 750
Grenze für neue Mono-Split-Geräte unter 3 kg Füllung seit 1. Januar 2025
2029
Ab 1. Januar gilt GWP 150 für neue Luft-Luft-Split-Geräte bis 12 kW, R32 ist dann nicht mehr zulässig
2035
Ab 1. Januar keine fluorierten Kältemittel mehr in neuen Split-Geräten bis 12 kW

Welche Verbote gelten für Split-Klimageräte und ab wann?

Die EU-F-Gas-Verordnung 2024/573 regelt in Anhang IV Nr. 9, welche Split-Geräte neu in Verkehr gebracht werden dürfen. Seit 1. Januar 2025 sind Mono-Split-Geräte mit weniger als 3 kg Kältemittel verboten, wenn das fluorierte Kältemittel einen GWP von 750 oder mehr hat. Ab 1. Januar 2027 gilt für Luft-Wasser-Split-Wärmepumpen bis 12 kW die Grenze GWP 150. Für Luft-Luft-Split-Geräte bis 12 kW, also die üblichen Klimaanlagen, greift diese Grenze ab 1. Januar 2029. Ab 1. Januar 2035 sind fluorierte Treibhausgase in Split-Geräten bis 12 kW ganz verboten. Für Geräte über 12 kW gelten 2029 die Grenze GWP 750 und 2033 die Grenze GWP 150. Ortsfeste Zweikanalgeräte zählen nach der Verordnung ebenfalls als Split-Systeme. Ausnahmen gibt es, wenn Sicherheitsvorschriften am Standort das erfordern.

gesetze.legal eur-lex.europa.eu daikin.eu

Was gilt für mobile Monoblockgeräte?

Für in sich geschlossene Geräte gilt Anhang IV Nr. 8 der Verordnung 2024/573. Steckerfertige Raumklimageräte, die der Nutzer zwischen Räumen bewegen kann, dürfen schon seit 1. Januar 2020 keine HFKW mit einem GWP von 150 oder mehr enthalten. Das sind die typischen mobilen Monoblöcke. R32 mit GWP 675 ist darin also seit 2020 nicht mehr zulässig. Ab 1. Januar 2027 gilt die Grenze GWP 150 für alle fluorierten Treibhausgase in steckerfertigen Geräten, Monoblock-Klimaanlagen und anderen in sich geschlossenen Geräten bis 12 kW. Damit sind auch Geräte erfasst, die nicht zum Umstellen gedacht sind, etwa fest montierte Monoblöcke ohne Außengerät. Ab 1. Januar 2032 sind in diesen Geräten bis 12 kW fluorierte Treibhausgase ganz verboten. Für Monoblöcke und andere in sich geschlossene Geräte über 12 bis 50 kW gilt die Grenze GWP 150 für HFKW ebenfalls ab 2027. Verlangen Sicherheitsvorschriften am Standort ein anderes Kältemittel, ist ein GWP bis 750 erlaubt.

gesetze.legal eur-lex.europa.eu

Welche Kältemittel sind in Klimageräten üblich?

Viele aktuelle Split-Geräte nutzen R32, Daikin etwa bietet seine gesamte Split-Reihe damit an. Sein Treibhauspotenzial GWP liegt nach Anhang I der Verordnung 2024/573 bei 675. Das ältere R410A hat laut Umweltbundesamt einen GWP von 2088 und darf in neuen Mono-Split-Geräten unter 3 kg seit 2025 nicht mehr eingesetzt werden. Die Alternative ist Propan, R290. Haier gibt dafür einen GWP von 3 an, Bosch nennt je nach Berechnungsstandard 0,02. Propan ist brennbar. Stiftung Warentest nennt deshalb in der Regel etwa einen Meter Abstand zu Fenstern und Lichtschächten. R32 bezeichnet Daikin als schwer entflammbar. Für die Förderung ist das Kältemittel wichtig. Ab 1. Januar 2028 fördert der Bund nur noch Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel.

gesetze.legal umweltbundesamt.de haierhvac.eu bosch-homecomfort.com

Darf ich mein vorhandenes Klimagerät weiter betreiben?

Ja. Die Verbote betreffen das Inverkehrbringen neuer Geräte, nicht den Betrieb. Bestehende Anlagen dürfen laut Verbraucherzentrale NRW weiterlaufen. Nach Daikin dürfen Geräte, die vor dem Verbotstermin in Verkehr gebracht wurden, auch danach noch installiert, gewartet und repariert werden. Für Wartung und Instandhaltung gibt es ein eigenes Verbot nach Art. 13 Abs. 4 für Kältemittel mit einem GWP von 2500 oder mehr. R410A mit GWP 2088 ist davon laut Umweltbundesamt ab 01.01.2026 nicht betroffen. Vorsicht beim Austausch einzelner Teile: Ersetzen Sie Innen- oder Außengerät eines Split-Systems, gilt das nach EU-Kommission und Umweltbundesamt insgesamt als neues System. Dann gelten die Verbote für Neugeräte.

verbraucherzentrale.nrw daikin.eu umweltbundesamt.de

Wer darf Klimageräte mit Kältemittel installieren?

Nur zertifiziertes Personal. Für ortsfeste Klimaanlagen und Wärmepumpen brauchen Personen nach der Übersicht des Umweltbundesamts eine Sachkundebescheinigung für Installation, Wartung, Reparatur, Dichtheitskontrolle und Rückgewinnung. Betriebe brauchen ein Unternehmenszertifikat. Die Kategorien regelt die EU-Durchführungsverordnung 2024/2215, ergänzt durch die deutsche Chemikalien-Klimaschutzverordnung. Die Kategorien A1 und A2 umfassen ausdrücklich auch Kohlenwasserstoffe wie Propan, A2 für Anlagen unter 3 kg Füllmenge. Kältemittel dürfen nur an zertifizierte Unternehmen oder Firmen mit sachkundigem Personal verkauft werden. Eine Bestätigung per Klick beim Online-Kauf reicht laut Umweltbundesamt nicht. Stiftung Warentest betont: Split-Geräte dürfen nur Fachbetriebe installieren.

umweltbundesamt.de umweltbundesamt.de test.de

Ab welcher Füllmenge ist eine Dichtheitsprüfung Pflicht?

Nach Art. 5 der Verordnung 2024/573 müssen Betreiber Anlagen ab 5 Tonnen CO2-Äquivalent auf Dichtheit prüfen lassen. Hermetisch geschlossene und gekennzeichnete Geräte sind erst ab 10 Tonnen betroffen. Betreiber sind auch Eigentümer, also private Hausbesitzer. Das Umweltbundesamt rechnet die Schwelle in Kilogramm um. Bei R32 liegt sie bei 7,41 kg, bei hermetisch geschlossenen Geräten bei 14,81 kg. Bei R410A sind es 2,40 kg. Unter 50 Tonnen CO2-Äquivalent ist mindestens alle zwölf Monate zu prüfen, mit Leckage-Erkennungssystem alle 24 Monate. Die CO2-Menge Ihres Geräts errechnen Sie so: GWP mal Füllmenge in kg geteilt durch 1000. Die Füllmenge steht auf dem Typenschild oder im Inbetriebnahmeprotokoll.

gesetze.legal umweltbundesamt.de daikin.at

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Weitere Fragen

Kurz beantwortet.

Kann ich 2026 noch ein Klimagerät mit R32 kaufen?

Ja. R32 hat einen GWP von 675 und liegt damit unter der Grenze von 750, die seit 2025 für Mono-Split-Geräte unter 3 kg gilt. Neue Luft-Luft-Split-Geräte bis 12 kW mit R32 dürfen bis Ende 2028 in Verkehr gebracht werden. Ab 1. Januar 2029 gilt die Grenze GWP 150. Für die KfW-Förderung zählt ab 2028 nur noch natürliches Kältemittel.

Quelle: gesetze.legal

Was passiert mit meiner alten Anlage mit R410A?

Sie dürfen sie weiter betreiben. Neue Mono-Split-Geräte unter 3 kg dürfen R410A mit einem GWP von 2088 seit 2025 nicht mehr enthalten. Das Wartungsverbot nach Art. 13 Abs. 4 betrifft nur Kältemittel ab GWP 2500, R410A ist laut Umweltbundesamt nicht betroffen. Ersetzen Sie aber Innen- oder Außengerät, gilt das als neues System.

Quelle: www.umweltbundesamt.de

Ist Propan im Klimagerät gefährlich?

Propan (R290) ist brennbar, deshalb gelten besondere Regeln bei der Aufstellung. Stiftung Warentest nennt in der Regel etwa einen Meter Abstand zum Außengerät von Fenstern und Lichtschächten. Installieren dürfen nur Personen mit Sachkunde der Kategorie A1 oder A2, die laut Umweltbundesamt Kohlenwasserstoffe ausdrücklich umfasst. Der Hersteller nennt in der Anleitung die genauen Abstände.

Quelle: www.test.de

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